Vittorio E. Sisti, Departement Bildung, Kultur und Sport
Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Lern- und Leistungsvoraus-setzungen. Ein integrativ ausgerichteter Unterricht verlangt deshalb nach Voraussetzungen, welche die Tragfähigkeit der Regelklassen und der gesamten Schule sicher stellt. Integration heisst nicht, dass die Unterschiede im Leistungs-bereich und Sozialverhalten aufgehoben werden, sondern auf der Basis einer ressourcenorientierten Grundhaltung ein bewusster Umgang mit Erfolgserlebnissen und Schwierigkeiten erfolgt und somit individuelle Entwicklungsschritte ermöglicht werden.
Erfolgreiche Integrationsprozesse zeichnen sich aus durch
Im «→ Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen» werden entsprechende Qualitätsmerkmale konkret beschrieben. Schulleitungen und Lehrpersonen können damit eine Standortbestimmungen ihrer Praxis vornehmen und festlegen, welche Entwicklungsschwerpunkte sie zukünftig setzen wollen.
Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen
Für die Integrierte Heilpädagogik steht ein fester heilpädagogischer Pensenpool zur Verfügung. Zusätzliche individuelle Ressourcen werden vom Departement → BKS bewilligt, wenn Kinder mit → Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen, bei denen eine Sonderschuleinweisung angezeigt wäre, integrativ geschult werden.
Weitere Infos unter www.ag.ch/is/de/pub
Ab dem Schuljahr 2010 / 2011 werden in rund 194 Gemeinden Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten nicht mehr in Kleinklassen eingewiesen, sondern mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen integriert.
Das Departement BKS und die Fachhochschule stellen ein breites Informations-, Weiterbildungs- und Supportangebot zur Verfügung, damit sich Schulen mit den Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich sind, vertraut machen können.